Sitech Service

Beratung & Betreuung

Unterweisung und Schulung

Erstellung Betriebsanweisung

Anfertigung Gefährdungsbeurteilung

Erstellung Gefahrstoffkataster

Ihr zuverlässiger Partner!

Als externe Sicherheitsfachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir ca. 200 Unternehmen aus den Bereichen der Industrie, der Landwirtschaft, des Handels und des Dienstleistungssektors.
Unser stetiger Antrieb ist es dabei Ihren Arbeitsplatz und Ihre Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten.

Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten

Unsere Leistungen im Überblick!

Arbeitsschutz dient dem Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie der gesunden Gestaltung von Arbeitsplätzen. Wer ein Unternehmen leitet, muss Maßnahmen des Arbeitsschutzes planen und ebenso umsetzen. Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Das heißt Sie müssen präventiv tätig werden. Die zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu bereits vorhandene Gefahren deutlich herauszustellen und zu beheben. Dadurch können die „richtigen“ Schutzmaßnahmen getroffen werden. Weiterhin hat der Arbeitgeber die Beschäftigten so zu unterweisen, dass sie Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen und darauf sachgerecht reagieren können. Voraussetzung für eine regelgerechte Unterweisung ist dabei eine passgenaue Ausrichtung auf die jeweilige Arbeitssituation im Betrieb.

Wir beraten Sie in den nachfolgenden Bereichen:

Icon Abfall

Durch eine effiziente und nachhaltige Abfalltrennung schützen Sie nicht nur die Umwelt sondern schonen auch Ihren Geldbeutel. Wir beraten Sie gern als Abfallbeauftragte bei der organisatorischen und rechtlichen Umsetzung.

Icon Brandschutz

Als Brandschutzbeauftragte beraten wir Sie bei der Erstellung der Brandschutzordnung, führen Evakuierungsübungen durch und bilden auf Wunsch Ihre Kollegen und Kolleginnen zu Brandschutzhelfern aus.

Icon Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen eine Rundumbetreuung:
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, der Betriebsanweisungen, den Umgang mit Gefahrstoffen und der Erstellung weitere geforderter Unterlagen.

Aus- und Weiterbildung

  • Gabelstaplerfahrer für alle Typen gemäß DGVU Vorschrift 68 §7
  • flurgesteuerte Krane gemäß DGUV Vorschrift 52 §29
  • Hebebühnenfahrer für alle Typen gemäß DGUV Grundsatz 308-002

Gefahrstoffbeauftragter, Sachkundiger nach Chemikalienverbotsverordnung

Lärmmessungen

Spielplatzabnahmen

Leiternprüfung

  • Gabelstaplerfahrer für alle Typen gemäß DGVU Vorschrift 68 §7
  • flurgesteuerte Krane gemäß DGUV Vorschrift 52 §29
  • Hubarbeitsbühnen für alle Typen gemäß DGUV Grundsatz 308-002
  • Regalprüfung gemäß der aktuell gültigen Stahlregalnorm
  • Weiterbildungen für Sicherheitsbeauftragte
Icon SiGeKo

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und aktueller Baustellenverordnung müssen alle auf einer Baustelle tätig werdende Firmen Ihren eigenen Arbeitsschutz und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Unternehmen beurteilen.

Permanente Veränderungen bei Prozessen, Beteiligten und somit auch den vorherrschenden Gefährdungen können das Bauvorhaben empfindlich verzögern oder sogar gefährden.

Die Aufgabe des Baustellenkoordinators (SiGeKo) besteht darin, zu jeder Zeit den Überblick zu bewahren, indem er zum Beispiel die Tätigkeiten von Fremdfirmen (Gewerke) abstimmt sowie Einsätze koordiniert und dokumentiert, um nachhaltig möglichen Schaden abzuwenden.

Icon Gefahrgutbeauftragter

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter gemäß Gefahrgutverordnung Straße zugewiesen sind, muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß §3  Gefahrgutbeauftragtenverordnung schriftlich bestellt werden.

Icon Gesundheitsschutz

Psychologische Gefährdungsbeurteilung

Arbeitspsychologie

    • Eine Beurteilung psychischer und kognitiver Fehlbelastungen und Gefährdungen ist im Arbeitsschutzgesetz verbindlich geregelt. Auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen eine spezielle Beratung durch einen unserer Kollegen mit Mediatoren Ausbildung an.

Organisationsentwicklung

Kontakt

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!

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Rahnsdorfer Straße 37e
06895 Zahna-Elster

Telefon: 034924 22471
Fax: 034924 80657

Peter Czerwinski
Mobil:
+49 (0) 171 822 53 23
E-Mail: pc@sitech-service.de

Thomas Czerwinski
Mobil: +49 (0) 177 351 894 5
E-Mail: tc@sitech-service.de

Michael Preißler
Mobil: +49 (0) 152 28639317
E-Mail: mp@sitech-service.de

Tobias Richter
Mobil: +49 (0) 151 28957157
E-Mail: tr@sitech-service.de