Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten
Durch eine effiziente und nachhaltige Abfalltrennung schützen Sie nicht nur die Umwelt sondern schonen auch Ihren Geldbeutel. Wir beraten Sie gern als Abfallbeauftragte bei der organisatorischen und rechtlichen Umsetzung.
Als Brandschutzbeauftragte beraten wir Sie bei der Erstellung der Brandschutzordnung, führen Evakuierungsübungen durch und bilden auf Wunsch Ihre Kollegen und Kolleginnen zu Brandschutzhelfern aus.
Wir bieten Ihnen eine Rundumbetreuung:
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, der Betriebsanweisungen, den Umgang mit Gefahrstoffen und der Erstellung weitere geforderter Unterlagen.
Aus- und Weiterbildung
- Gabelstaplerfahrer für alle Typen gemäß DGVU Vorschrift 68 §7
- flurgesteuerte Krane gemäß DGUV Vorschrift 52 §29
- Hebebühnenfahrer für alle Typen gemäß DGUV Grundsatz 308-002
Gefahrstoffbeauftragter, Sachkundiger nach Chemikalienverbotsverordnung
Lärmmessungen
Spielplatzabnahmen
Leiternprüfung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Baustellenverordnung müssen alle auf Baustellen tätig werdende Firmen Ihren eigen Arbeitsschutz und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Unternehmen beurteilen.
Permanente Veränderungen bei Prozessen, Beteiligten und somit auch den vorherrschenden Gefährdungen können das Bauvorhaben empfindlich verzögern oder sogar gefährden.
Die Aufgabe des Baustellenkoordinators (SiGeKo) besteht darin, zu jeder Zeit den Überblick zu bewahren, indem er zum Beispiel die Tätigkeiten von Fremdfirmen (Gewerke) abstimmt sowie Einsätze koordiniert und dokumentiert um nachhaltig möglichen Schaden abzuwenden.
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß §3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung schriftlich bestellen.
Psychologische Gefährdungsbeurteilung
Arbeitspsychologie
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- Eine Beurteilung psychischer und kognitiver Fehlbelastungen und Gefährdungen ist im Arbeitsschutzgesetz verbindlich geregelt. Auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen eine spezielle Beratung durch einen unserer Kollegen mit Mediatoren Ausbildung an.
Organisationsentwicklung